Wie schon in “Vom Knecht zum Herrn” beschrieben sind Wirtschaft und Staat unauflösbar miteinander verbunden. Die Wirtschaft ist das Mittel des Staates die Grundversorgung seiner Bürger sicherzustellen und bildet gleichzeitig den Rahmen, in dem der Einzelne für seine Selbsterhaltung sorgen kann. Der Staat wiederum sorgt für den Rahmen (Vertragsrecht, Eigentumsrecht, Zugang zu Resourcen,…) in dem die Wirtschaft handeln kann. In den Anfängen waren die Verantwortlichen in der Wirtschaft, die Unternehmer, ihrerseits Bürger und damit Teil der lokalen Gemeinschaft. Sie waren damit weitestgehend in die Gemeinchaft intergiert, sie unterschieden sich vom Rest im Wesentlichen durch Besitz und Macht. Da die “Seele” der Gemeinschaft, des Staates aber der Glaube an einen Zugang zu Gerechtigkeit ist , war und ist diese Differenz natürlich problematisch, d.h. es gibt auch einen Konflikt zwischen Staat und Wirtschaft. Die verschiedenen Ideologien versuchen diesen Konflikt durch Parteinahme für eine Seite anzugehen und begründeten damit den sogenannten Klassenkampf Arbeitgeber gegen Arbeitnehmer. Auch heute noch bestimmen diese Gegensätze die Diskussion. Die eine Seite fokussiert dabei auf den Arbeitgeber als auf einen auf seinen persönlichen Vorteil bedachten Menschen, der sein Macht missbraucht, die andere Seite verknüpft jede Einschränkung der unternehmerischen Freiheit mit einen Schaden für die Wirtschaft und damit, wegen der oben zuerst genannten Gemeinschafts dienlichen Aufgaben der Wirtschaft, mit einem Schaden für alle.
Beide Seiten haben natürlich Recht. Da der Unternehmer als Mensch zunächst an seine Erhaltung denkt, also egoistisch handelt, besteht das Risiko des Machtmissbrauchs. Andererseits ist er aber auch Mitglied unserer Gesellschaft, sozial intergiert und über seine Fähigkeit zur Empathie nicht automatisch Gegner seiner Arbeitnehmer sonden auch Mitmensch.
Auf dieser Ebene betrachtet ist der Konflikt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kein unauflösbarer Kampf sondern Teil der täglichen Konflikt Bearbeitung in der Gesellschaft. Der Staat sollte also “nur” dafür sorgen, das diese Konflikte gemäß seiner unter “Staat und Bürger” beschriebenen Bedingungen bearbeitet werden können. Dazu dient z.B. auf der einen Seite ein Arbeitsrecht, das für “Transparenz” aller Entscheidungen sorgt (um das Egoismus Risiko zu mindern) und auf der anderen Seite ein Wirtschaftsrecht das auch die “Duldsamkeit” der Arbeitnehmer einfordert, gegenüber plausiblen wirtschaftlichen Entscheidungen die ihnen einen persönlichen Nachteil einbringen. Staat und Wirtschaft sind dabei in der Pflicht bei negativen Auswirkungen den Betroffenen einen Weg aus ihrer “Misere” zu ermöglichen, um den gesellschaftlichen Konsens zu erhalten.
Kleinbetriebe und Mittelstand – Eigentümer geführt
In diesem Fall geht es um Firmen, die in der Regel lokal wichtige Arbeitgeber sind, auch das Management lebt in der Region, so dass es eine enge Verflechtung zwischen Firmenimage und lokalen Themen gibt. Da sich hier auch der finanzielle Erfolg des Unternehmens direkt auf die finanzielle Situation der Kommune und den lokalen Arbeitsmarkt auswirkt, macht es besonderen Sinn diese Unternhemen zu fördern. Dabei müssen auch hier die Anforderungen an Transparenz eingehalten werden, um dem Risiko von “Verfilzung” mit kommunaler Politik entgegen zu wirken. Es sollte legitim sein, diese Firmen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen der Kommunen zu bevorzugen, da das Geld in der Region bleibt. Die Kommune ihrerseits sollte als Kunde vorbildlich sein, besonders im Sinne zeitnaher Bezahlung (Ist zur Zeit wohl nicht der Fall), um Finanzierungsengpässe des Unternehmens nicht mit zu verursachen.
Generell ist in dieser Konstellation eine Zusammenarbeit zu beiderseitigem Vorteil möglich und zielführend.
Konzerne/Aktiengesellschaften
Solche Firmen entstanden, um Produkte oder Dienstleistungen mit sehr hohem Investitionsvolumen zu meistern, die der Staat manchmal nicht selber schultern konnte und wollte, wie z.B. den Eisenbahnbau.
Besonders auch durch den zunehmend kurzfristig agierenden Aktienhandel und das Aktienrecht, das die Leitung der Firma bei Strafe verpflichtet den Gewinn der Aktionäre mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu mehren, haben sich diese Unternehmen völlig von der Verflechtung mit lokalen (das schließt auch ganze Länder ein) Anforderungen gelöst. Damit gehört die soziale Verantwortung nicht mehr zu den Zielen dieser Unternehmen. Dabei wird zwar versucht, diese Verantwortung sowohl im Innen- als auch im Aussenbild durch entsprechend Programme zu dokumentieren, aber auch das steht letzlich im Dienste der Markenpflege, da diese wieder den Aktienkurs beeinflusst.
Wie zahlreiche Beispiele von Standortschließungen globaler Konzerne trotz guter Arbeitskräfte und Standortsbedingungen zeigen, kann der Staat nicht auf gemeinsame Ziele mit diesen Unternehmen bauen.
Da diese Firmen andererseits sehr viele Arbeitsplätze kontrollieren, muss eine Wirtschaftspolitik hier Wege finden, die soziale Verantwortung (Versorgung der Bürger mit notwendigen Produkten und Arbeitsplätze) über Gesetze wieder in diese Firmen hinein zu tragen. Dazu gehört
- eine entsprechende Arbeitnehmerbeteiligung im Sinne der Transparenz von Entscheidungen
- klare vertragliche Verpflichtungen bei der Ansiedlung zum Thema “Nachsorge” wenn die Karawane weiterzieht (Umwelt, Arbeitsplätze, Rückzahlung von staatlichen Investitionen im Zusammenhang mit der der Ansiedlung,…)
- Steuerliche Behandlung von Arbeitsplätzen als Investitionen, um dem Abbau von Arbeitsplätzen seine Attraktivität zur Bilanzpflege zu nehmen
- besondere Verpflichtungen zur Erhaltung und Pflege genutzter Resourcen